Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am Frankenwald Wandermarathon
§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGBs”) gelten für sämtliche vom FRANKENWALD TOURISMUS Service Center(ein Gebietsausschuss des Tourismusverbandes Franken e. V.), Adolf-Kolping-Straße 1, 96317 Kronach, und des jeweils ausrichtenden Ortes (nachfolgend „Veranstalter“) durchgeführten Wanderveranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltungen“) und regeln das zwischen den Teilnehmern der Veranstaltungen und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis.
(2) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an FRANKENWALD TOURISMUS Service Center unter der in Abs. 1 genannten Adresse zu richten.
§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist jeder ab 18 Jahren, der sämtliche von dem Veranstalter in der Veranstaltungsausschreibung für die jeweilige Veranstaltung festgelegten Voraussetzungen (Anmeldeformular) erfüllt. Die Veranstaltungsausschreibungen werden rechtzeitig zum Anmeldestart der jeweiligen Veranstaltung auf den Internetseiten des Veranstalters veröffentlicht. Der Veranstalter behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen Änderungen gegenüber der ursprünglichen Veranstaltungsausschreibung zu erklären, soweit diese nicht berechtigten Interessen der Teilnehmer zuwider laufen. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Teilnehmer über entsprechende Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(2) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und ist nicht übertragbar.
(3) Sämtliche von den Teilnehmern zu beachtenden organisatorischen Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt dabei entweder auf den Internetseiten des Veranstalters oder per E-Mail oder direkt vor Ort am Tag der jeweiligen Veranstaltung mittels Aushang oder Ansage.
(4) Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung auszusprechen.
(5) Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters, insbesondere von der Veranstaltungsleitung vor Ort, abgegeben werden. Die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste können bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen einem Teilnehmer zu dessen eigenem Schutz die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen.
§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung
(1) Die Anmeldung erfolgt über die E-Mail zentrale@frankenwald-tourismus.de unter Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse und Anschrift. Pro Anmeldevorgang können bis zu 4 Personen angemeldet werden.
Die Vergabe der Tickets erfolgt am 2. März 2023 ab 10:00 Uhr per Losverfahren.
(2) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer) fest, das in der Ausschreibung der betreffenden Veranstaltung oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme besteht nicht.
(3) Anmeldungen per Telefon oder sonstige Anmeldungen anders als kommuniziert werden nicht angenommen.
(4) Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch im Auftrag und mit entsprechender Vollmacht für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer diese AGB für sich und – falls er eine Gruppe (max. 4 Personen) anmeldet – für die gesamte Gruppe.
(5) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages.
(6) Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt oder terminlich verlegt werden, so besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages und sonstiger Kosten. Dies gilt auch insbesondere für wetterbedingte Absagen oder Verlegungen. Der Teilnehmer kann eine anteilige Erstattung seines Teilnehmerbeitrags insoweit verlangen, als er nachweist, dass die dem Veranstalter für die Organisation der Veranstaltung entstandenen Kosten geringer als die eingenommenen Teilnehmerbeiträge sind.
§ 4 Haftungsausschluss
(1) Die Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte der Veranstalter jedoch aufgrund höherer Gewalt, entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, es sei denn, die Absage einer Veranstaltung erfolgt auf Grund vom Veranstalter zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Gleiches gilt für den Abbruch einer Veranstaltung.
(2) Der Veranstalter haftet uneingeschränkt aus jedem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht nach vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
(5) Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
(6) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außen stehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.
(7) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das für Kronach zuständige Gericht.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dass dadurch nicht zwingende anwendbare Verbraucherschutzvorschriften des Staates in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen willentlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.
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